Ergänzung zur Bio-Obst-Annahme 2023

An alle an der Sammelzertifizierung teilnehmende Mitglieder,

gerne möchten wir Sie informieren, dass die BFK ab Donnerstag, den 14.09.2023 jeden Donnerstag Bio Birnen annehmen sowie am Dienstag, den 10.10.2023 Bio Quitten annehmen wird.

Quitten und Birnen bitte möglichst verpackt, z. B. in Säcken, anliefern.

Wir würden uns über Ihre geschätzten Erntemengen und eine Rückmeldung zum voraussichtlichen Erntezeitraum freuen.

Mit freundlichen Grüßen 
Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei GmbH

Bericht lesen...

27.Februar 2023 – INFO-Veranstaltung zur Bio-Zertifizierung

Der Obst- und Gartenbauverein Beutelsbach bietet seinen Mitgliedern (und allen, die dies werden wollen) eine Sammelzertifizierung ihrer Streuobstwiesen in Weinstadt an, das heißt, der OGV führt das (nicht ganz unaufwendige) Zertifizierungsverfahren für seine Mitglieder durch. Wer Näheres dazu erfahren will und sich mit dem Gedanken trägt, ab 2023 auf seinen Streuobstwiesen Bio-Obst zu erzeugen, um dafür einen wesentlich besseren Erlös zu erzielen, ist zu der

Info-Veranstaltung am Montag, den 27.Februar um 18 Uhr
in der OGV-Scheuer am Bürgerpark in Beutelsbach

herzlich eingeladen. Wir werden den Interessenten erläutern, wie sie Bioobsterzeuger werden, worauf sie achten müssen und welche Vorteile sie von der Zertifizierung haben; alle erforderlichen Unterlagen/Formulare werden wir bereithalten und uns bemühen, alle mit der Zertifizierung im Zusammenhang stehenden Fragen zu beantworten. Der OGV sieht in der Zertifizierung ein geeignetes Mittel, die Pflege und den Erhalt unserer wunderbaren Streuobstlandschaft zu fördern.

 

 

Bericht lesen...

Letzter Annahmetag für biozertifizierte Äpfel 06.11.2021

Wir bitten um Beachtung:

Letzter Annahmetermin für Äpfel bei der Beutelsbacher Fruchsaftkellerei für unsere biozertifizierten Mitglieder ist Samstag der 6. November 2021 zu den bekannten Annahmezeiten.

 

 

Bericht lesen...

Bio-Äpfel-Annahme 2021 für zertifizierte Mitglieder

Erster Annahmetermin für Bio-Äpfel: Dienstag 31.8.2021

Bio-Äpfel können dann ab September jeweils dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 18 Uhr abgeliefert werden.

Für alle Mitglieder, also die neu und die bisher schon an der Sammelzertifizierung teilnehmenden Mitglieder, weisen wir ausdrücklich auf die in Ihren Verträgen mit dem OGV übernommenen Pflichten hin, u.a. dass

  • Sie die Bewirtschaftung Ihrer Streuobstwiese(n) gemäß der EU-Ökoverordnung durchführen, also keine synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausbringen,
  • Sie kein Obst von nichtzertifizierten Flächen bei der BFK als Bioobst abliefern und
  • Sie Ihre Obstbäume so zurückschneiden, dass ein lichter Abstand zu nichtzertifizierten (konventionellen) Nachbarbäumen besteht, damit eine Kontamination durch unzulässige Pflanzenschutzmittel vermieden wird.

Abschließend wünschen wir Ihnen eine gute Obsternte 2021.

Warenbegleitschein-Obstannahme OGV Beutelsbach 2021.pdf

 

 

 

 

Bericht lesen...

Erfolgreiche Sammelzertifizierung 2021

Liebe Mitglieder,

die Sammelzertifizierung 2021 ist für den OGV Beutelsbach wieder erfolgreich abgeschlossen. Alle neu oder zusätzlich angemeldeten Streuobstwiesen sind ohne Beanstandung zertifiziert und damit ohne Wartezeit ab 2021 als Bioflächen anerkannt worden; auch die Kontrolle  eines Teils der „alten“ (bereits zertifizierten)  Wiesen wurde ohne Beanstandung abgewickelt. Für die sich neu an der Sammelzertifizierung beteiligenden Mitglieder weisen wir für die Ablieferung ihres Obsts bei der Beutelsbacher Fruchsaftkelterei (BFK) auf folgendes hin:

Bei der Ablieferung Ihres Obsts melden Sie sich bei der BFK-Annahmestelle mit „Bioobst-OGV Beutelsbach -Ihrem Namen“ an. Bei der BFK liegt eine Liste aller beim OGV Beutelsbach zertifizierten Mitglieder aus.

Für jede Bioobstablieferung müssen Sie einen Lieferschein (Warenbegleitscheinschein) ausfüllen.

Hier finden Sie einen Musterlieferschein (Warenbegleitschein) für den OGV Beutelsbach e.V. 

Lieferscheinformulare „blanko“ liegen auch bei der BFK aus. Hier tragen sie in die Zeile „Kontrollnummer nach EG-BIO-Verordnung (837/2007 + 889/2008):.“ bitte unsere Nummer ein: DE ÖKO-022-05234-A.

 

 

 

Bericht lesen...

Offener Brief zum Volksbegehren Artenschutz

 

>> Download Offener Brief als (PDF) <<

 

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir als gemeinsamer Verband / LOGL: Kreisverbände, Ortsvereine, Fachwarte und Einzelmitglieder, stehen mit unseren Zielen derzeit genau richtig, sind wir doch mit unserem satzungsgemäßen Auftrag in der Lage entscheidend zum Thema Arten- und Klimaschutz beizutragen!
 
Durch unsere vielfältigen Gärten, unsere Obstwiesen und unsere Aktivitäten sind wir geradezu für diese Themen prädestiniert und tragen entscheidend zur Umsetzung bei.
 
Betrachtet man unsere Gärten und Obstwiesen und sieht diese als „Biotopverbund“, ergibt sich eine riesige Fläche, die wir pflegen und für die Nachwelt erhalten!
 
Wir sind damit auch im Bereich Insektenförderung eine immens wichtige Gruppierung!
 
Mit ca.103.000 Mitgliedern stellen wir die größte Vereinigung in diesem Bereich in Baden-Württemberg, das macht uns auch zu wichtigen Partnern für Politik und Landesregierung!
 
Wie stehen wir nun zum Volksbegehren „Rettet die Bienen? /  Grundsätzlich betrachtet – wie der Titel ja aussagt – unterstützt dies unsere Aufgaben und Ziele.
 
Liest man allerdings dieses Volksbegehren und den dort formulierten Gesetzesvorschlag der Initiative genauer, muss man feststellen, dass der Gesetzesentwurf vorsieht Obstwiesen unter Naturschutz zu stellen.
 
Dagegen hat sich der LOGL schon immer gewehrt: Unternaturschutzstellung unserer Obstwiesen bedeutet weitere Paragraphen und Vorschriften, die den normalen Streuobstwiesenbesitzern die Arbeit verleiten können. Wir brauchen keinen Überwachungsstaat in der Streuobstwiese, sondern motivierte Menschen, die bewusst und eigenständig ihre Obstwiese pflegen.
 
Eine Unternaturschutzstellung käme einer faktischen Enteignung gleich und würde in einigen Fällen das Gegenteil bewirken = Bäume werden möglicherweise abgesägt!
 
Weitere Konsequenzen bei Fördermaßnahmen sind ebenfalls durchaus möglich und auf die von uns geforderte Fortführung des  Baumpflegeprojektes kann eine Unterschutzstellung ebenfalls Auswirkungen haben.
 
Zum Volksbegehren muss man folgendes wissen:
Mit Ihrer Unterschrift für den Gesetzesvorschlag der Initiative Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen – würden Sie zustimmen, dass unsere Obstwiesen unter bestimmten Bedingungen unter Naturschutz gestellt werden können!
 
Die Bürger in Baden-Württemberg können durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkten Einfluss auf die Politik nehmen. Allerdings gibt es eine Hürde beim Gesetzesinitiativrecht für das Volk. Mindestens ein Zehntel der rund 7,6 Millionen Wahlberechtigten in Baden-Württemberg muss per Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen = das ist schnell erreicht!
 
Ist das der Fall, dann muss der Landtag den Gesetzentwurf des Volkes behandeln.
 
Akzeptieren die Abgeordneten ihn unverändert, so ist das Gesetz beschlossene Sache und das Verfahren beendet. Das bedeutet, ein Großteil unsere Obstwiesen würde unter Naturschutz gestellt.
 
Billigt der Landtag die Volksinitiative aber nicht so wie sie ist, dann gibt es eine Volksabstimmung. Die Abgeordneten können dabei der Bevölkerung einen eigenen Entwurf mit vorlegen.
 
Eine Gesetzesänderung ist durch Volksabstimmung angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Fünftel der Stimmberechtigten – „Ja“ sagt.
 
Also macht es durchaus Sinn, wenn wir uns mit dieser Thematik etwas näher befassen.
 
Über diesen >Link (PDF) machen wir Ihnen einen offenen Brief des LOGL zum Thema zugänglich, den wir, gemeinsam mit weiteren Verbänden, an den darin aufgeführten Verteiler versendet haben.
 
Mit freundlichen Grüßen

Rolf Heinzelmann
Landesgeschäftsführer

Bericht lesen...

Informationsstand zur Bio-Zertifizierung bei der Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei

Am Samstag den 21.09.2019 findet von 09.00 – 17.00 Uhr, ein Tag der offenen Tür bei der „Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei“ statt.

Die Weinstädter Obst- und Gartenbauvereine Beutelsbach, Endersbach, Schnait und Großheppach unterstützen Ihren langjährigen Partner mit einen Informationsstand zum Thema „Biozertifizierung“ und informieren außerdem über ihre weiteren Aktivitäten.

Die Beutelsbacher Fruchtsaftkellerei lädt zu einem umfangreichen und informativen Programm ein:


– Gläserne Produktion von Apfelsaft
– Große Saft-Verkostung
– Bewirtung vom Grill
– Luftballon-Wettbewerb
– Umfangreiches Kinderprogramm
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bericht lesen...

Bio-Äpfel Mostobst-Annahme 2018

Bio-Äpfel: Ab Dienstag, 28.8.18 (nur biozertifizierte Erzeuger)

Annahmezeiten Bio-Äpfel:

Di+Do:   9:00 – 12:00 und 14:30 – 18:00 Uhr

Sa:         9:00 – 18:00 Uhr

Bericht lesen...

OGV Beutelsbach bietet auch 2018 Einstieg in Zertifizierung von Streuobstwiesen an

Seit drei Jahren bietet der Obst- und Gartenbauverein Beutelsbach seinen Mitgliedern eine einfache, unbürokratische und derzeit kostenfreie Sammel-Zertifizierung ihrer Streuobstwiesen an, wodurch das Wiesenobst als Bio-Obst aufgewertet wird und zu wesentlich besseren Konditionen an die Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei verkauft werden kann. Wer ab 2018 Erzeuger von Bio-Mostäpfeln sein will, kann sich über die Voraussetzungen und alle notwendigen Schritte am

Montag, den 5.Februar 2018 um 18 Uhr
im Landgasthaus Löwen in Beutelsbach

informieren und ggf. sogleich alle erforderlichen Erklärungen abgeben. Streuobstwiesenbesitzer aus Beutelsbach und Umgebung sollten  die Chance, ihre Äpfel  zu einem fairen Preis von derzeit 19 € pro 100 kg zu verkaufen, genau prüfen; während der Erntezeit werden von der Kelterei wöchentlich mehrere Ablieferzeiten angeboten Die Infoveranstaltung richtet sich an  Mitglieder des OGV ebenso wie an Nichtmitglieder .

Bericht lesen...

Informationsveranstaltung zur Zertifizierung von Streuobstwiesen

Seit zwei Jahren bietet der Obst- und Gartenbauverein Beutelsbach seinen Mitgliedern eine einfache unbürokratische Sammel-Zertifizierung ihrer Streuobstwiesen an, wodurch das Wiesenobst als Bio-Obst zu wesentlich besseren Konditionen vermarktet werden kann. Wer ab 2017 Erzeuger von Bio-Mostäpfeln sein will, kann sich über die Voraussetzungen und alle notwendigen Schritte dazu am

                 Montag, den 13.Februar 2017 um 18 Uhr

                 im Landgasthof „Löwen“ in Beutelsbach

informieren und ggf. sogleich alle notwendigen Erklärungen abgeben. Streuobstwiesenbesitzer aus Beutelsbach und Umgebung sollten sich die Chance, ihre Äpfel als Bio-Äpfel aufzuwerten und dafür deutlich bessere Erlöse zu erzielen (in 2016 im Durchschnitt etwa 8 € mehr pro 100 kg als für konventionell erzeugte Äpfel) nicht entgehen lassen. Selbstverständlich sind auch Nichtmitglieder des OGV Beutelsbach  zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen.

Bericht lesen...
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner