2024 Streuobsttag Weinstadt

20. Oktober 2024 – Weinstädter Streuobsttag

SONNTAG | 11-17 UHR
BÜRGERPARK GRÜNE MITTE

Exklusiv: Lassen Sie Ihre Apfel- oder Birnensorten vom Experten bestimmen.
Alle wichtigen Infos vorab unter: www.streuobstwerkstatt-weinstadt.de

Infos rund um Honig | zur BIO-Zertifizierung von Streuobstwiesen |
Wühlmausbekämpfung | städtischen Streuobstbörse | zum Mistelprojekt |
zu insektenfreundlichem Gärtnern | zu Most, Cider, Apfelsekt, Destillaten
und Likören aus Streuobst …

Präsentationen und Vorführungen: Oldtimer-Traktoren-Treff | Landmaschinen |
Pflegegeräte | Bienenschaukästen | Weiden flechten | u.v.m.


Aktionen und Führungen: Wildobst | Lokalsorten | Apfelverkostung | Apfelsaft
pressen und probieren | Workshop „Obstbaum pflanzen“ | Vogelnistkästen und
Insektenhotels selber bauen | Wildbienenhölzer bohren | Bratapfel am Lagerfeuer
braten | Streuobst-Quiz.


Mit vielfältigem kulinarischem Angebot – Produkte von Streuobstwiesen zum
Probieren und Kaufen, Leckeres vom Grill und aus dem Suppentopf, Getränke,
Kaffee und Kuchen u.v.m.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Am Bürgerpark Grüne Mitte stehen nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung.
Nutzen Sie bitte öffentliche Verkehrsmittel, das Fahrrad oder besuchen Sie uns zu Fuß.

 

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2024 Biozertifizierung und Obstannahme

Liebe Mitglieder der Sammelzertifizierung,

auch dieses Jahr konnten bei der Überprüfung unserer Flächen erfreulicherweise keine förmlichen Verstöße festgestellt werden, sodass das Obst aller gemeldeten Flächen als Bioobst abgeliefert werden kann.

Dennoch ergaben sich im Gespräch mit dem Inspekteur der Kontrollstelle einige kritische Punkte, auf die wir zukünftig stärker achten müssen. Glücklicherweise betrifft dies nicht die tatsächliche Bewirtschaftung, sondern vorrangig Nachweispflichten.

Wir möchten insbesondere an §2 unseres Vertrags über die Biozertifizierung erinnern:

„Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, die Bewirtschaftung gemäß den EU-Öko-Verordnungen durchzuführen, insbesondere Dünge- und Pflanzenschutzmittel nur nach Rücksprache und mit schriftlichem Einverständnis des OGV anzuwenden, die Anwendung zu dokumentieren und die Dokumentation dem OGV vorzulegen […]“

Hier sind in der Praxis zwei Dinge besonders relevant:

1) Auf sämtlichen zertifizierten Flächen dürfen ausschließlich biozertifizierte Jungbäume gepflanzt werden. Die bei unserer Sammelbestellung angebotenen Bäume erfüllen diese Voraussetzung. Sollten Sie Bäume aus anderen Quellen pflanzen, sind Sie verpflichtet, dies zu dokumentieren. Bitte senden Sie uns direkt nach dem Kauf eine Kopie der Rechnung (bevorzugt per E-Mail an bio@ogv-beutelsbach.de). Auf der Rechnung muss die Öko-Kontrollnummer der Biobaumschule aufgeführt sein.

2) Pflanzenschutzmittel und Dünger werden hoffentlich nicht eingesetzt, hierfür müsste vertragsgemäß vor dem Einsatz die schriftliche Genehmigung von uns vorliegen. Allerdings ist auch der Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln zu dokumentieren. Hierzu zählen z.B. Baumwachs als Wundverschluss oder Mittel zum Weißeln der Stämme. Diese Mittel dürfen keinesfalls Wirkstoffe wie Fungizide enthalten, ansonsten ist die Anwendung nicht zulässig. Ob ein bestimmtes Produkt zugelassen ist, können Sie z.B. im Internet unter www.betriebsmittelliste.de überprüfen. Im Zweifel bitte immer Rücksprache halten. Auch hier bitten wir Sie, uns eine Kopie der Rechnung aller angewendeten Produkte (bevorzugt per E-Mail an bio@ogv-beutelsbach.de) zuzusenden.

 Bei Rückfragen dürfen Sie gerne Kontakt aufnehmen, entweder per E-Mail an bio@ogv-beutelsbach.de, telefonisch unter 07151 / 1691354 oder persönlich mit Max Ebert.

 Im Sinne von allen Teilnehmern bitten wir Sie um Mithilfe bei den genannten Punkten. Können wir bei einer Kontrolle die geforderten Nachweise nicht vorlegen, droht die Aberkennung des Biostatus. Sollten hierdurch finanzielle Forderungen entstehen, bspw. weil entsprechendes Obst bereits verarbeitet wurde, ist nach §6 unseres Vertrags der jeweilige Verursacher zum Ausgleich verpflichtet. Dies möchten wir selbstverständlich unter allen Umständen vermeiden.

 

Die Beutelsbacher Fruchtsäfte bitten uns, noch auf folgendes hinzuweisen:

  • Der erste Annahmetag der Beutelsbacher Fruchtsäfte für Bio-Äpfel ist am Samstag, 24.08.2024. Die Annahmezeiten sind wie letztes Jahr, sodass Sie dienstags, donnerstags, freitags und samstags Bio-Äpfel abgeben können.
  • Bitte liefern Sie wie gewohnt kein unreifes oder fauliges Obst ab.
  • Die Termine für Bio-Birnen stehen noch nicht endgültig fest, es wird aber welche geben. Vorläufig angedacht ist donnerstags ab 19.09.2024 alle zwei Wochen.
  • Sie können auch das Lohmostangebot anstelle einer Barauszahlung in Anspruch nehmen, das Merkblatt finden Sie im Anhang.
  • Zur Ablieferung benötigen Sie einen ausgefüllten Warenbegleitschein, den Vordruck finden Sie im Anhang.

2024_Warenbegleitschein_OGV_Beutelsbach

Abschließend wünscht Ihnen der Vorstand eine erfolgreiche und vor allem unfallfreie Ernte.

 Der Vorstand des OGV Beutelsbach

 

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Ergänzung zur Bio-Obst-Annahme 2023

An alle an der Sammelzertifizierung teilnehmende Mitglieder,

gerne möchten wir Sie informieren, dass die BFK ab Donnerstag, den 14.09.2023 jeden Donnerstag Bio Birnen annehmen sowie am Dienstag, den 10.10.2023 Bio Quitten annehmen wird.

Quitten und Birnen bitte möglichst verpackt, z. B. in Säcken, anliefern.

Wir würden uns über Ihre geschätzten Erntemengen und eine Rückmeldung zum voraussichtlichen Erntezeitraum freuen.

Mit freundlichen Grüßen 
Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei GmbH

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27.Februar 2023 – INFO-Veranstaltung zur Bio-Zertifizierung

Der Obst- und Gartenbauverein Beutelsbach bietet seinen Mitgliedern (und allen, die dies werden wollen) eine Sammelzertifizierung ihrer Streuobstwiesen in Weinstadt an, das heißt, der OGV führt das (nicht ganz unaufwendige) Zertifizierungsverfahren für seine Mitglieder durch. Wer Näheres dazu erfahren will und sich mit dem Gedanken trägt, ab 2023 auf seinen Streuobstwiesen Bio-Obst zu erzeugen, um dafür einen wesentlich besseren Erlös zu erzielen, ist zu der

Info-Veranstaltung am Montag, den 27.Februar um 18 Uhr
in der OGV-Scheuer am Bürgerpark in Beutelsbach

herzlich eingeladen. Wir werden den Interessenten erläutern, wie sie Bioobsterzeuger werden, worauf sie achten müssen und welche Vorteile sie von der Zertifizierung haben; alle erforderlichen Unterlagen/Formulare werden wir bereithalten und uns bemühen, alle mit der Zertifizierung im Zusammenhang stehenden Fragen zu beantworten. Der OGV sieht in der Zertifizierung ein geeignetes Mittel, die Pflege und den Erhalt unserer wunderbaren Streuobstlandschaft zu fördern.

 

 

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Letzter Annahmetag für biozertifizierte Äpfel 06.11.2021

Wir bitten um Beachtung:

Letzter Annahmetermin für Äpfel bei der Beutelsbacher Fruchsaftkellerei für unsere biozertifizierten Mitglieder ist Samstag der 6. November 2021 zu den bekannten Annahmezeiten.

 

 

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Offener Brief zum Volksbegehren Artenschutz

 

>> Download Offener Brief als (PDF) <<

 

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir als gemeinsamer Verband / LOGL: Kreisverbände, Ortsvereine, Fachwarte und Einzelmitglieder, stehen mit unseren Zielen derzeit genau richtig, sind wir doch mit unserem satzungsgemäßen Auftrag in der Lage entscheidend zum Thema Arten- und Klimaschutz beizutragen!
 
Durch unsere vielfältigen Gärten, unsere Obstwiesen und unsere Aktivitäten sind wir geradezu für diese Themen prädestiniert und tragen entscheidend zur Umsetzung bei.
 
Betrachtet man unsere Gärten und Obstwiesen und sieht diese als „Biotopverbund“, ergibt sich eine riesige Fläche, die wir pflegen und für die Nachwelt erhalten!
 
Wir sind damit auch im Bereich Insektenförderung eine immens wichtige Gruppierung!
 
Mit ca.103.000 Mitgliedern stellen wir die größte Vereinigung in diesem Bereich in Baden-Württemberg, das macht uns auch zu wichtigen Partnern für Politik und Landesregierung!
 
Wie stehen wir nun zum Volksbegehren „Rettet die Bienen? /  Grundsätzlich betrachtet – wie der Titel ja aussagt – unterstützt dies unsere Aufgaben und Ziele.
 
Liest man allerdings dieses Volksbegehren und den dort formulierten Gesetzesvorschlag der Initiative genauer, muss man feststellen, dass der Gesetzesentwurf vorsieht Obstwiesen unter Naturschutz zu stellen.
 
Dagegen hat sich der LOGL schon immer gewehrt: Unternaturschutzstellung unserer Obstwiesen bedeutet weitere Paragraphen und Vorschriften, die den normalen Streuobstwiesenbesitzern die Arbeit verleiten können. Wir brauchen keinen Überwachungsstaat in der Streuobstwiese, sondern motivierte Menschen, die bewusst und eigenständig ihre Obstwiese pflegen.
 
Eine Unternaturschutzstellung käme einer faktischen Enteignung gleich und würde in einigen Fällen das Gegenteil bewirken = Bäume werden möglicherweise abgesägt!
 
Weitere Konsequenzen bei Fördermaßnahmen sind ebenfalls durchaus möglich und auf die von uns geforderte Fortführung des  Baumpflegeprojektes kann eine Unterschutzstellung ebenfalls Auswirkungen haben.
 
Zum Volksbegehren muss man folgendes wissen:
Mit Ihrer Unterschrift für den Gesetzesvorschlag der Initiative Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen – würden Sie zustimmen, dass unsere Obstwiesen unter bestimmten Bedingungen unter Naturschutz gestellt werden können!
 
Die Bürger in Baden-Württemberg können durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkten Einfluss auf die Politik nehmen. Allerdings gibt es eine Hürde beim Gesetzesinitiativrecht für das Volk. Mindestens ein Zehntel der rund 7,6 Millionen Wahlberechtigten in Baden-Württemberg muss per Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen = das ist schnell erreicht!
 
Ist das der Fall, dann muss der Landtag den Gesetzentwurf des Volkes behandeln.
 
Akzeptieren die Abgeordneten ihn unverändert, so ist das Gesetz beschlossene Sache und das Verfahren beendet. Das bedeutet, ein Großteil unsere Obstwiesen würde unter Naturschutz gestellt.
 
Billigt der Landtag die Volksinitiative aber nicht so wie sie ist, dann gibt es eine Volksabstimmung. Die Abgeordneten können dabei der Bevölkerung einen eigenen Entwurf mit vorlegen.
 
Eine Gesetzesänderung ist durch Volksabstimmung angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Fünftel der Stimmberechtigten – „Ja“ sagt.
 
Also macht es durchaus Sinn, wenn wir uns mit dieser Thematik etwas näher befassen.
 
Über diesen >Link (PDF) machen wir Ihnen einen offenen Brief des LOGL zum Thema zugänglich, den wir, gemeinsam mit weiteren Verbänden, an den darin aufgeführten Verteiler versendet haben.
 
Mit freundlichen Grüßen

Rolf Heinzelmann
Landesgeschäftsführer

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Informationsstand zur Bio-Zertifizierung bei der Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei

Am Samstag den 21.09.2019 findet von 09.00 – 17.00 Uhr, ein Tag der offenen Tür bei der „Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei“ statt.

Die Weinstädter Obst- und Gartenbauvereine Beutelsbach, Endersbach, Schnait und Großheppach unterstützen Ihren langjährigen Partner mit einen Informationsstand zum Thema „Biozertifizierung“ und informieren außerdem über ihre weiteren Aktivitäten.

Die Beutelsbacher Fruchtsaftkellerei lädt zu einem umfangreichen und informativen Programm ein:


– Gläserne Produktion von Apfelsaft
– Große Saft-Verkostung
– Bewirtung vom Grill
– Luftballon-Wettbewerb
– Umfangreiches Kinderprogramm
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Bio-Äpfel Mostobst-Annahme 2018

Bio-Äpfel: Ab Dienstag, 28.8.18 (nur biozertifizierte Erzeuger)

Annahmezeiten Bio-Äpfel:

Di+Do:   9:00 – 12:00 und 14:30 – 18:00 Uhr

Sa:         9:00 – 18:00 Uhr

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OGV Beutelsbach bietet auch 2018 Einstieg in Zertifizierung von Streuobstwiesen an

Seit drei Jahren bietet der Obst- und Gartenbauverein Beutelsbach seinen Mitgliedern eine einfache, unbürokratische und derzeit kostenfreie Sammel-Zertifizierung ihrer Streuobstwiesen an, wodurch das Wiesenobst als Bio-Obst aufgewertet wird und zu wesentlich besseren Konditionen an die Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei verkauft werden kann. Wer ab 2018 Erzeuger von Bio-Mostäpfeln sein will, kann sich über die Voraussetzungen und alle notwendigen Schritte am

Montag, den 5.Februar 2018 um 18 Uhr
im Landgasthaus Löwen in Beutelsbach

informieren und ggf. sogleich alle erforderlichen Erklärungen abgeben. Streuobstwiesenbesitzer aus Beutelsbach und Umgebung sollten  die Chance, ihre Äpfel  zu einem fairen Preis von derzeit 19 € pro 100 kg zu verkaufen, genau prüfen; während der Erntezeit werden von der Kelterei wöchentlich mehrere Ablieferzeiten angeboten Die Infoveranstaltung richtet sich an  Mitglieder des OGV ebenso wie an Nichtmitglieder .

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Informationsveranstaltung zur Zertifizierung von Streuobstwiesen

Seit zwei Jahren bietet der Obst- und Gartenbauverein Beutelsbach seinen Mitgliedern eine einfache unbürokratische Sammel-Zertifizierung ihrer Streuobstwiesen an, wodurch das Wiesenobst als Bio-Obst zu wesentlich besseren Konditionen vermarktet werden kann. Wer ab 2017 Erzeuger von Bio-Mostäpfeln sein will, kann sich über die Voraussetzungen und alle notwendigen Schritte dazu am

                 Montag, den 13.Februar 2017 um 18 Uhr

                 im Landgasthof „Löwen“ in Beutelsbach

informieren und ggf. sogleich alle notwendigen Erklärungen abgeben. Streuobstwiesenbesitzer aus Beutelsbach und Umgebung sollten sich die Chance, ihre Äpfel als Bio-Äpfel aufzuwerten und dafür deutlich bessere Erlöse zu erzielen (in 2016 im Durchschnitt etwa 8 € mehr pro 100 kg als für konventionell erzeugte Äpfel) nicht entgehen lassen. Selbstverständlich sind auch Nichtmitglieder des OGV Beutelsbach  zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen.

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