Offener Brief zum Volksbegehren Artenschutz

 

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Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir als gemeinsamer Verband / LOGL: Kreisverbände, Ortsvereine, Fachwarte und Einzelmitglieder, stehen mit unseren Zielen derzeit genau richtig, sind wir doch mit unserem satzungsgemäßen Auftrag in der Lage entscheidend zum Thema Arten- und Klimaschutz beizutragen!
 
Durch unsere vielfältigen Gärten, unsere Obstwiesen und unsere Aktivitäten sind wir geradezu für diese Themen prädestiniert und tragen entscheidend zur Umsetzung bei.
 
Betrachtet man unsere Gärten und Obstwiesen und sieht diese als „Biotopverbund“, ergibt sich eine riesige Fläche, die wir pflegen und für die Nachwelt erhalten!
 
Wir sind damit auch im Bereich Insektenförderung eine immens wichtige Gruppierung!
 
Mit ca.103.000 Mitgliedern stellen wir die größte Vereinigung in diesem Bereich in Baden-Württemberg, das macht uns auch zu wichtigen Partnern für Politik und Landesregierung!
 
Wie stehen wir nun zum Volksbegehren „Rettet die Bienen? /  Grundsätzlich betrachtet – wie der Titel ja aussagt – unterstützt dies unsere Aufgaben und Ziele.
 
Liest man allerdings dieses Volksbegehren und den dort formulierten Gesetzesvorschlag der Initiative genauer, muss man feststellen, dass der Gesetzesentwurf vorsieht Obstwiesen unter Naturschutz zu stellen.
 
Dagegen hat sich der LOGL schon immer gewehrt: Unternaturschutzstellung unserer Obstwiesen bedeutet weitere Paragraphen und Vorschriften, die den normalen Streuobstwiesenbesitzern die Arbeit verleiten können. Wir brauchen keinen Überwachungsstaat in der Streuobstwiese, sondern motivierte Menschen, die bewusst und eigenständig ihre Obstwiese pflegen.
 
Eine Unternaturschutzstellung käme einer faktischen Enteignung gleich und würde in einigen Fällen das Gegenteil bewirken = Bäume werden möglicherweise abgesägt!
 
Weitere Konsequenzen bei Fördermaßnahmen sind ebenfalls durchaus möglich und auf die von uns geforderte Fortführung des  Baumpflegeprojektes kann eine Unterschutzstellung ebenfalls Auswirkungen haben.
 
Zum Volksbegehren muss man folgendes wissen:
Mit Ihrer Unterschrift für den Gesetzesvorschlag der Initiative Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen – würden Sie zustimmen, dass unsere Obstwiesen unter bestimmten Bedingungen unter Naturschutz gestellt werden können!
 
Die Bürger in Baden-Württemberg können durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkten Einfluss auf die Politik nehmen. Allerdings gibt es eine Hürde beim Gesetzesinitiativrecht für das Volk. Mindestens ein Zehntel der rund 7,6 Millionen Wahlberechtigten in Baden-Württemberg muss per Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen = das ist schnell erreicht!
 
Ist das der Fall, dann muss der Landtag den Gesetzentwurf des Volkes behandeln.
 
Akzeptieren die Abgeordneten ihn unverändert, so ist das Gesetz beschlossene Sache und das Verfahren beendet. Das bedeutet, ein Großteil unsere Obstwiesen würde unter Naturschutz gestellt.
 
Billigt der Landtag die Volksinitiative aber nicht so wie sie ist, dann gibt es eine Volksabstimmung. Die Abgeordneten können dabei der Bevölkerung einen eigenen Entwurf mit vorlegen.
 
Eine Gesetzesänderung ist durch Volksabstimmung angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Fünftel der Stimmberechtigten – „Ja“ sagt.
 
Also macht es durchaus Sinn, wenn wir uns mit dieser Thematik etwas näher befassen.
 
Über diesen >Link (PDF) machen wir Ihnen einen offenen Brief des LOGL zum Thema zugänglich, den wir, gemeinsam mit weiteren Verbänden, an den darin aufgeführten Verteiler versendet haben.
 
Mit freundlichen Grüßen

Rolf Heinzelmann
Landesgeschäftsführer


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