Neues zur Biozertifizierung im OGV Beutelsbach

Die Sammelzertifizierung 2020 ist für den OGV Beutelsbach – in diesem Jahr besonders früh und schnell – erfolgreich abgeschlossen. Alle neu oder zusätzlich angemeldeten Streuobstwiesen sind ohne Beanstandung zertifiziert und damit ohne Wartezeit ab 2020 als Bioflächen anerkannt worden; auch die Kontrolle  von etwa einem Viertel der „alten“ (bereits zertifizierten)  Wiesen wurde ohne Beanstandung abgewickelt. Für die sich neu an der Sammelzertifizierung beteiligenden Mitglieder weisen wir für die Ablieferung ihres Obsts bei der Beutelsbacher Fruchsaftkelterei (BFK) auf folgendes hin:

Etwa Mitte August gibt die BFK öffentlich, u.a. auch  im „Gelben Blättle“ die Annahmetermine für Bioobst bekannt. Voraussichtlich kann Bioobst ab etwa Anfang September jeweils dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 18 Uhr abgeliefert werden.

Bei der Ablieferung Ihres Obsts melden Sie sich bei der BFK-Annahmestelle mit „Bioobst-OGV Beutelsbach -Ihrem Namen“ an. Bei der BFK liegt eine Liste aller beim OGV Beutelsbach zertifizierten Mitglieder aus.

Für jede Bioobstablieferung müssen Sie einen Lieferschein (Warenbegleitscheinschein) ausfüllen.

+++ Diesen können Sie hier herunterladen +++
2020-Warenbegleitschein-Obstannahme-OGV-Beutelsbach

Lieferscheinformulare „blanko“ liegen auch bei der BFK aus. Hier tragen sie in die Zeile EG-Nr bitte unsere Nummer ein: DE-BW-022-05234-A.

Für alle Mitglieder, also die neu und die bisher schon an der Sammelzertifizierung teilnehmenden Mitglieder, weisen wir ausdrücklich auf die in Ihren Verträgen mit dem OGV übernommenen Pflichten hin, u.a. dass

  • Sie die Bewirtschaftung Ihrer Streuobstwiese(n) gemäß der EU-Ökoverordnung durchführen, also keine synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausbringen,
  • Sie kein Obst von nichtzertifizierten Flächen bei der BFK als Bioobst abliefern und
  • Sie Ihre Obstbäume so zurückschneiden, dass ein lichter Abstand zu nichtzertifizierten (konventionellen) Nachbarbäumen besteht, damit eine Kontamination durch unzulässige Pflanzenschutzmittel vermieden wird.

Abschließend wünschen wir Ihnen eine gute Obsternte 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des OGV Beutelsbach

 

 


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